Gartenrechte

Ihre wichtigsten Gartenrechte und Pflichten im Überblick

Der eigene Garten ist für viele Menschen ein kleines Paradies, das sie mit viel Liebe und Mühe gestalten oder gestalten lassen. Doch neben der Freude am Gärtnern gibt es auch Gartenrechte und Pflichten, die beim Umgang mit dem grünen Fleckchen beachtet werden müssen. In diesem Artikel werden wir uns mit den Rechten und Pflichten rund um den Garten beschäftigen, damit Sie mögliche Konflikte und Bußgelder vermeiden können.

Umweltschutz und Düngemittel im Garten

Mit dem Frühling beginnt die Gartenpflege, inklusive des Einsatzes von Düngemitteln, sei es chemisch oder organisch. Beachten Sie dabei die gesetzlichen Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, die eine Liste verbotener Inhaltsstoffe aufführen.

Besonders auf versiegelten Flächen ist die Verwendung von Düngemitteln eingeschränkt, da sie nicht biologisch abgebaut werden können und ins Grundwasser gelangen könnten. Stickstoff-, Phosphor– und Schwermetall-haltige Düngemittel sind teilweise verboten.

Achten Sie außerdem an den Grenzen zum Nachbargrundstück darauf, dass keine Düngemittel überschwappen, da Sie für Schäden haftbar gemacht werden können. Organische Dünger können zudem unangenehme Gerüche erzeugen, die Nachbarn tolerieren müssen, wenn sie fachgerecht ausgebracht werden. Erlaubte chemische Mittel sind sicher anzuwenden, wenn die Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise beachtet werden.

Gartenrechte bei der Entsorgung von Gartenabfällen

Bei der Pflege deines Gartens entstehen zwangsläufig Gartenabfälle. Die unkomplizierteste Möglichkeit zur Entsorgung ist die Nutzung einer Biotonne. Allerdings ist diese Option kostenpflichtig, und insbesondere bei größeren Mengen an Grünschnitt reicht die Kapazität der Biotonne oft nicht aus. Aus diesem Grund stellen viele Gemeinden Sammelstellen zur Verfügung, an denen du deine Gartenabfälle abgeben kannst.

Die Ruhezeiten im Garten

Um Konflikte mit den Nachbarn zu vermeiden, sollten Sie die Mittagsruhe einhalten. Obwohl es in Deutschland keine allgemeine Verordnung zur Mittagsruhe gibt, greift das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für Tätigkeiten im Freien, einschließlich Gartenarbeiten. Gemäß § 7 Abs. 1 der 32. BImSchV sind laute Geräte wie Laubbläser und bestimmte Rasenmäher in Wohngebieten während der Mittagsruhe untersagt.

Zusätzlich können kommunale Regelungen in Stadt- oder Gemeindesatzungen gelten, die die Mittags- und Nachtruhezeiten festlegen. In der Regel dauert die Mittagsruhe werktags von 12 oder 13 Uhr bis 15 Uhr und die Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 oder 7.00 Uhr morgens. Außerdem sind Außenarbeiten und Gartenarbeiten an Sonn– und Feiertagen ganztags erboten

Beachten Sie außerdem, dass Kinderlärm grundsätzlich erlaubt ist. Die Gesetzgebung berücksichtigt dabei das altersgemäße Verhalten von Kindern und akzeptiert, dass jüngere Kinder in der Regel mehr Lärm verursachen dürfen und toleriert werden sollten. Ab dem Alter von 14 Jahren wird erwartet, dass Kinder ihren Lärmpegel bewusst reduzieren können.

Gartenrechte bei der Pflanzenpflege

Seit 2010 gilt deutschlandweit eine einheitliche Regelung gemäß §39 des BNatSchG, die besagt, dass das radikale Abschneiden von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September untersagt ist. Dies ist wichtig, um Vögeln und Kleintieren vor allem in der Aufzuchtzeit den nötigen Schutz zu sichern. In diesem Sinne ist es gestattet, schonende Pflegeschnitte kontinuierlich durchzuführen. Darüber hinaus kann das Zurückschneiden der Hecke in speziellen Situationen notwendig sein, beispielsweise wenn übermäßig gewachsene Sträucher die Nachbarn beeinträchtigen oder die Verkehrssicherheit gefährden. Der verpflichtende Abstand zur Nachbargrenze sollte daher bei der Bepflanzung beachtet werden, um Konflikte zu vermeiden.

Menke – Ihre Experten für Gartenbau und Landschaftsbau

Ein Garten zum Wohlfühlen, und zwar das ganze Jahr – das ist unser Anspruch. Wir stehen Ihnen jederzeit auch bei Fragen rund um das Thema Gartenrechte zur Seite und helfen Ihnen bei der Gestaltung Ihres Gartens oder öffentlichen Bereichen. Schreiben Sie uns eine Mail an info@menke-galabau.de oder rufen Sie uns unter der 0234 / 35 10 57 an. Alternativ können Sie uns auch direkt über unser Kontaktformular schreiben.

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